es gibt neuigkeiten
Zitat von booklocker
"Ich habe heute Antwort der Netzagentur auf meine Mail bekommen.
Hier der Wortlaut:
Ihre E-Mail ist bei der Bundesnetzagentur eingegangen.
Zu Ihrer Eingabe kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Die Bundesnetzagentur geht im Rahmen ihres Auftrags, eine flächendeckende Grundversorgung mit Postdienstleistungen sicherzustellen, Unregelmäßigkeiten bei der Postbeförderung und -zustellung nach. Ziel ist es, etwaige anhaltende und strukturelle Defizite bei dieser Versorgung zu erkennen und auf eine zügige Abhilfe durch den betroffenen Postdienstleister hinzuwirken.
Die Deutsche Post AG hat angekündigt, zum 1. Juli 2019 das Bücher- und Warensendungsangebot zu vereinfachen. Die bislang getrennt angebotenen Produkte „Büchersendung“ und „Warensendung“ werden künftig zusammengefasst. Statt bisher sechs werden nur noch zwei Produkte angeboten, die sich durch das zulässige Sendungsgewicht (bis 500 Gramm, bis 1.000 Gramm) unterscheiden. Durch die Produktzusammenfassung wird die bislang günstigere Büchersendung auf das Preisniveau der Warensendung angehoben. Die Preissteigerung begründet die Deutsche Post AG mit höheren Transport- und Lohnkosten.
Die Entgelte für Bücher- und Warensendungen unterliegen nicht der Genehmigungspflicht durch die Bundesnetzagentur und können von der Deutschen Post AG ohne vorherige Prüfung durch die Bundesnetzagentur festgelegt werden. Die Bundesnetzagentur prüft jedoch derzeit, ob die angekündigten neuen Entgelte mit den Vorschriften des Postgesetzes im Einklang stehen.
Mit freundlichen Grüßen"
Zitat nr. 2 von booklokker:
(ich glaube das ist die Antwort zu der Petition, bin mir aber nicht sicher
"wir haben Ihre Einlassung erhalten und werden sie im Rahmen der anstehenden finalen Beschlussfassung - wie andere Kommentierungen auch - berücksichtigen.
Eine endgültige Entscheidung des sog. Maßgrößenverfahrens ist für Ende Mai/ Anfang Juni vorgesehen. Auf Basis dieser Entscheidung wird die Deutsche Post AG dann neue Entgelte beantragen, über die in einem weiteren Verfahren (mit einer Sollfrist für die Entscheidung von 2 Wochen) zu befinden ist.
Mit freundlichen Grüßen"