evilein hat geschrieben:hm - ich hab da aber immer Werbung, Gutscheine und gottweiswas alles drin - wenn ich was bekomme
ist ja auch nichts Handschriftliches - nur ein gedruckter Zettel - meinst Du wirklich ?
Bücher, Broschüren, Noten, Landkarten - alles Gedruckte gilt als Büchersendung
Und das sind die entscheidenden Bedingungen für Privatleute, die nicht geschäftlich mit Büchern handeln: Sie dürfen alle Druckwerke, also nicht nur Bücher, sondern auch Broschüren, Notenblätter und Landkarten mit der deutlich sichtbaren Außenaufschrift "Büchersendung" verschicken. Beilegen dürfen Sie die Rechnung, den Zahlungsverkehrsvordruck, einen Rückantwortumschlag, eine Leihkarte oder eine Buchlaufkarte.
Ich komme leider z.Z. nicht auf die Internet-Seite der Post, habe aber den obigen Artikel an anderer Stelle gefunden.
LG Bertelsfrau