Beitrag
von arzerailles » 30. Nov 2018, 17:32
für den Fall, dass das noch jemanden interessiert:
" ... hinsichtlich möglicher Verstöße gegen die demokratische Grundordnung, insbesondere gegen das WaffG und das StGB, geprüft.
Nach der Prüfung ist festzustellen, dass kein strafrechtlich verfolgbarer Tatbestand durch dieses Internetangebot verwirklicht wurde. Die Dolche fallen nicht unter verbotene Waffen im Sinne des WaffG. Weiterhin ist eine Strafbarkeit nach §86a StGB nicht gegeben, da es sich augenscheinlich um originale Gegenstände aus dieser Zeit handelt. Hierbei wurde gerichtlich festgestellt, dass ein antiquarisches Handeln, sowie auch das Sammeln von Militaria und der im gewissen Umfang dabei betriebene Tauschhandel (auch im Internet) als sozialadäquat anzusehen ist und dies die Tatbestandslosigkeit zur Folge hat.
Ein strafbarer Verstoß wurde nicht festgestellt."
also kann der nächste Aufschrei bezüglich solcher "Dinge" getrost unterbleiben ...
Mögest du immer einen Blick für das Sonnenlicht haben, das sich in deinen Fenstern spiegelt, und nicht für den Staub, der auf den Scheiben liegt.